Sprachengesetz in Kraft getreten
Ukrinform Nachrichten
Das Gesetz „Über die Gewährleistung der Funktion der ukrainischen Sprache als Amtssprache“ ist am 16. Juli in Kraft getreten.
Das Gesetz wurde vom Parlament am 25. April mit 278 Stimmen verabschiedet. Nach dem Gesetz sollen der Staatspräsident, Regierungsmitglieder, Parlamentschef und Vizeparlamentschefs, Staatsbeamte aller Ebenen, Polizisten, Lehrer, Mediziner die Amtssprache bei der Erfüllung ihrer amtlichen Pflichten benutzen. Das Gesetz sieht die Bildung der Nationalen Kommission für Normen der Amtssprache und die Einsetzung des Beauftragten zum Schutz der Amtssprache vor. Das Gesetz regelt Sprachquoten in Medien, im Kulturbereich, im Dienstleistungsbereich und in anderen Bereichen.