Außenministerium hält PACE-Resolution für unzulässiges Zugeständnis an Russland

Außenministerium hält PACE-Resolution für unzulässiges Zugeständnis an Russland

Ukrinform Nachrichten
Die von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) verabschiedete Resolution "Die Verstärkung der Prozesse bei der Beschlussfassung von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats bezüglich der Befugnisse und der Abstimmung" sei ein unzulässiges Zugeständnis an die Russische Föderation, die seit 2014 die bewaffnete Aggression gegen die Ukraine ausübe.  

Das geht aus dem Kommentar des Außenministeriums der Ukraine hervor.

"Eine erhebliche Lockerung der Sanktionsmechanismen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, die von der verabschiedeten Resolution vorgesehen ist, ist aus Mangel an irgendwelchen konstruktiven Schritten seitens der Russischen Föderation, schreiender Nichterfüllung der Verpflichtungen, die dieses Land auf sich genommen hat, sowie der PACE-Resolutionen, die als Antwort auf die russische Aggression genehmigt wurden, zustande gekommen", betont die Außenbehörde.

Im Ministerium hält man diese Resolution für ein Zeugnis des Abgangs von angekündigten Standards, Prinzipien und Werten des Europarats infolge eines präzedenzlosen Drucks und der Finanzerpressung seitens der Russischen Föderation.

Die Außenbehörde macht deutlich, dass das Gremium somit seine Rolle in der gegenwärtigen europäischen Politik und darüber hinaus seine Fähigkeit geschwächt hätte, wirksam die Rechtsherrschaft, die Menschenrechte und die Demokratie in allen Mitgliedsstaaten des Europarats, einschließlich in der Russischen Föderation zu schützen.

Das Außenministerium betont weiter, es hätte sich konsequent gegen dieses Szenario eingesetzt und diese Haltung unverändert bleibe.

Wie Ukrinform berichtete, hätte die Parlamentarischen Versammlung des Europarats eine Resolution verabschiedet und die Änderungen in die Geschäftsordnung eingetragen, was ermöglichen könne, die Verhängung der Sanktionen gegen die russische Delegation zu erschweren und ihre Rückkehr in das Gremium ohne die Erfüllung der internationalen Verpflichtungen sicherzustellen.

nj


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