NATO äußert sich zu der Entscheidung der Rada über Verfassungsänderungen

NATO äußert sich zu der Entscheidung der Rada über Verfassungsänderungen

Ukrinform Nachrichten
Die NATO erkenne das Bestreben der Ukraine an, dem Bündnis beizutreten, und erkläre feste Solidarität mit ihr, heißt es in dem gestrigen schriftlichen Kommentar des NATO-Vertreters auf Anfrage von Ukrinform über die Entscheidung der Werchowna Rada der Ukraine (auch Oberste Rada) über die Vornahme von Änderungen an der Verfassung der Ukraine, die die Unumkehrbarkeit des Kurses der Ukraine auf den Erwerb der Vollmitgliedschaft im Nordatlantischen Bündnis anerkennen.

„Wir erkennen das Bestreben der Ukraine an, dem Bündnis beizutreten, und die Solidarität der NATO mit der Ukraine ist fest. Wir begrüßen die bei den Reformen erreichten Fortschritte, und fordern die Ukraine auf, diesen Reformweg weiter zu gehen. Das ist äußerst wichtig für den Wohlstand und den Frieden in der Ukraine und für die Stabilität in dem gesamten nordatlantischen Raum“, heißt es in dem Kommentar.

Wie berichtet hat die Werchowna Rada der Ukraine am Donnerstag, dem 7. Februar, das vom Präsidenten initiierte Gesetz „Über die Vornahme von Änderungen an der Verfassung der Ukraine (Über den strategischen Kurs des Staates auf den Erwerb einer vollwertigen Mitgliedschaft der Ukraine in der Europäischen Union und der Nordatlantikvertrags-Organisation) angenommen. 334 Abgeordnete stimmten für diese Entscheidung.

yv


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-