Zentralwahlkommission erinnert an Gefahr einer Einmischung Russlands in Präsidentschaftswahlen

Zentralwahlkommission erinnert an Gefahr einer Einmischung Russlands in Präsidentschaftswahlen

Ukrinform Nachrichten
Die Zentralwahlkommission der Ukraine hat ausländische Staaten und internationale Organisationen dazu aufgerufen, bei der Auswahl der offiziellen Wahlbeobachter für die Präsidentschaftswahlen in der Ukraine am 31. März die Tatsache zu berücksichtigen, dass die Russische Föderation in der Ukraine als Aggressor-Land anerkannt wurde.

Dies geht aus der Erklärung der Zentralwahlkommission auf ihrer Webseite hervor.

„Die Zentralwahlkommission nimmt eine konsequente Stellung in Bezug auf die Minimierung von Risiken und Bedrohungen durch die Einmischung der Russischen Föderation in die Durchführung der nächsten Präsidentschaftswahlen der Ukraine am 31. März 2019 ein. Gerade deshalb richtet die Kommission die Aufmerksamkeit aller ausländischen Staaten und internationalen Organisationen, die beabsichtigen, den Verlauf des Wahlprozesses zu beobachten, darauf, dass die Russische Föderation gemäß den Bestimmungen des ukrainischen Gesetzes „Über die Besonderheiten der staatlichen Politik für die Gewährleistung der staatlichen Souveränität der Ukraine in den vorübergehend besetzten Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk“ als Aggressor-Land anerkannt wurde, das eine Aggression gegen die Ukraine begeht und vorübergehend einen Teil ihres Territoriums besetzt“, so die Zentralwahlkommission.

Zum Stand vom 22. Januar sind von der Zentralwahlkommission der Ukraine 13 Kandidaten für das Präsidentenamt bei den bevorstehenden Präsidentschaftswahlen in der Ukraine am 31. März angemeldet worden - Ihor Schewtschenko, Serhij Kaplin, Walentyn Nalywajtschenko, Witalij Skozyk, Andrij Sadowyj, Witalij Kuprij, Jewgen Murajew, Anatolij Hryzenko, Gennadij Balaschow, Olga Bogomolez, Oleksandr Schewtschenko, Roman Nasirow und Jurij Bojko.

Die Aufstellung von Kandidaten, von Parteien oder die Selbstaufstellung, für den Posten des Präsidenten des Staates und die Einreichung von Dokumenten bei der Zentralwahlkommission werden vom 31. Dezember 2018 bis zum 3. Februar 2019 dauern. Vor der Einreichung von Dokumenten bei der Zentralwahlkommission muss der Präsidentschaftskandidat oder die Partei, die ihn aufstellt, eine Anzahlung in Höhe von 2,5 Millionen Hrywnja (UAH) einzahlen.

Die Registrierung der Präsidentschaftskandidaten läuft bis zum 8. Februar, inklusive.

Die Anträge über die Absage der Beteiligung an den Präsidentschaftswahlen nimmt die Zentralwahlkommission bis zum 7. März an.

Die Wahlagitation beginnt am nächsten Tag nach der Registrierung eines Kandidaten für den Posten des Präsidenten und endet um 24:00 Uhr am 29. März.

Die Erstellung der Wahlkreiskommission wird bis zum 18. Februar und der Bezirkswahlkommissionen bis zum 12. März dauern.

Die Abstimmung bei den Präsidentschaftswahlen findet am 31. März 2019 von 8:00 bis 20:00 Uhr statt.

Die Abstimmungsergebnisse muss die Zentralwahlkommission  bis zum 10. April fertig haben.

Spätestens 30 Tage nach der Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse muss der neugewählte Präsident sein Amt antreten.

Wie berichtet hatte die Werchowna Rada der Ukraine (auch Oberste Rada) am 26. November die Präsidentschaftswahlen für Sonntag, den 31. März 2019, festgelegt.

Außerdem müssen gemäß den Anforderungen des Gesetzes die nächsten Parlamentswahlen Ende Oktober nächsten Jahres stattfinden.

yv


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