"Wahlen" in "Volksrepubliken": Keine Rechtsfolgen - ZWK
Das geht aus der Mitteilung der Wahlkommission hervor, die auf ihrer Webseite verbreitet wurde.
Darüber hinaus weist die ZWK jede rechtliche Bedeutung dieser gesetzwidrigen und Manipulations-"Wahlen" kategorisch zurück.
Die Kommission macht deutlich, dass nur die Durchführung der Wahlen in voller Übereinstimmung mit der ukrainischen Gesetzgebung und den OSZE-Standards vorbehaltlich der internationalen Wahlbeobachtung eine Gewährleistung der rechtlichen Ergebnis des Wahlprozesses seien.
Wie Ukrinform mitteilte, hätten die Kämpfer in den besetzten Gebieten Donezk und Luhansk am 11. November die "Wahlen" durchgeführt, wobei die Anführer der terroristischen sogenannten "Volksrepubliken" Luhansk und Donezk und "Abgeordnete" gewählt wurden.
Die Länder der Welt verurteilten diese Fake-Wahlen auf dem durch Russland okkupierten Territorium des Donbass.
Die ukrainische Seite im Rahmen der trilateralen Kontaktgruppe und das Außenministerium der Ukraine gaben Erklärungen ab. Sie betonten, dass die illegale Wahlergebnisse in den besetzten Gebieten der Ukraine weder von der Ukraine noch der internationalen Gemeinschaft anerkannt werden.
nj