Frankreich und Deutschland fordern zur Abschaffung der „Wahlen“ in besetzten Gebieten von Donbass auf

Frankreich und Deutschland fordern zur Abschaffung der „Wahlen“ in besetzten Gebieten von Donbass auf

Ukrinform Nachrichten
Paris und Berlin fordern zur Aufhebung der für den 11. November geplanten illegalen Wahlen in den sogenannten „DNR“ und „LNR“ (selbsterklärte „Volksrepubliken Donezk – DNR und Luhansk – LNR“ – Red.) auf.

Dies erklärte gestern auf dem mit dem deutschen Kollegen gemeinsamen Briefing der Ständige Vertreter Frankreichs bei den Vereinten Nationen, François Delatre, berichtet der Ukrinform- Korrespondent in den USA.

„Deutschland und Frankreich sind entschlossen, die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine zu unterstützen. Wir fordern erneut die Separatisten und Russland auf, die Vorbereitung auf die sogenannten Wahlen zu stoppen. Die einzige Abstimmung, die stattfinden soll, sind lokale Wahlen, die durch Minsker Abkommen vorgesehen sind“, sagte Delatre.

Ihn unterstützte Ständiger Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen Christoph Heusgen.

„Ich fordere Russland auf, statt der mit den Bewohnern der sogenannten Donezker und Luhansker Republiken gemeinsamen Vorbereitung auf die illegalen Wahlen, sich auf die Umsetzung der während des letzten Ministertreffens im Normandie-Format, das im Juni in Berlin stattfand, eingegangenen Verpflichtungen zu konzentrieren. Es geht insbesondere um die die Deeskalation des Konflikts, die Einhaltung des Waffenstillstands, den Abzug der schweren Waffen aus der Konfliktzone und den Schutz der zivilen Infrastruktur“, sagte Heusgen.

Er rief auch die Ukraine auf, Verpflichtungen ihrerseits einzuhalten und fügte hinzu, dass Deutschland und Frankreich „den Normandie-Prozess auch weiterhin auf die Erreichung der Ergebnisse richten werden“.

Wie Ukrinform berichtete, hatte am Dienstag in New York eine offene Sitzung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Situation in den besetzten Gebieten im Osten der Ukraine stattgefunden.

yv


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