Konsul Ungarns in Beregowe zur

Konsul Ungarns in Beregowe zur "Persona non grata" erklärt

Ukrinform Nachrichten
Konsul Ungarns in der Stadt Beregowe, in Transkarpatien ist zur "Persona non grata" erklärt.

Dies teilt der Pressedienst des Außenministeriums der Ukraine mit.

"Der Botschafter Ungarns in der Ukraine Ernő Keskeny wurde darüber in Kenntnis gesetzt. Ihm wurde die Note mit Informationen ausgehändigt, dass der Konsul des Konsulats Ungarns in der Stadt Beregowe entsprechend dem Artikel 23 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen 1963 in Zusammenhang mit der Tätigkeit, die mit dem Status eines konsularischen Beamten amtswidrig ist, das Territorium der Ukraine innerhalb der 72 Stunden verlassen soll", heißt es in der Mitteilung.

Das Außenministerium rechne damit, dass sich die ungarische Seite im Folgenden beliebiger unfreundlicher Schritte in Bezug auf die Ukraine und ihre Beamten der Verstößen gegen die ukrainische Gesetzgebung enthalten werden.

Ukrinform veröffentlichte am 19. September einen Video, der zeigt, wie ungarische Pässe im Konsulat Ungarns in Berehowe an Bürger der Ukraine ausgestellt werden. Ungarische Staatsbürgerschaft wurde mit einem Glas Champagner gefeiert. Es wurde auch angewiesen, der ukrainischen Regierung über die Erhaltung der ungarischen Staatsangehörigkeit nicht mitzuteilen. Dabei haben die Bürger der Ukraine Ungarn Treue geschworen.

Der Außenminister der Ukraine erklärte, dass der Konsul Ungarns, der auf Video den Ukrainern ungarische Pässe verteilt, in der Ukraine nicht bleibe. Dagegen hat Budapest gedroht, zu neuen Schritten zwecks der Verzögerung der Integration der Ukraine in die EU zu greifen.

nj


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-