Kreml wird Senzow auf Antrag von Thorbjørn Jagland nicht freilassen

Kreml wird Senzow auf Antrag von Thorbjørn Jagland nicht freilassen

Ukrinform Nachrichten
Der ukrainische politische Gefangene Oleg Senzow könne auf der Grundlage des Abolitionsgesuchs von Generalsekretär des Europarats Thorbjørn Jagland nicht begnadigt werden, erklärte vor Journalisten der Pressesprecher des russischen Präsidenten Dmitri Peskow, teilte der russische Nachrichtendienst TASS mit.

„Sie wissen, dass ein solches Gesuch aus dem Gesichtspunkt der Gesetzgebung der Russischen Föderation nicht als Grundlage für jede Aktionen gelten kann, weil Sie wissen, welche Prozedur die Begnadigung in der Russischen Föderation hat“, sagte der Kreml-Sprecher.

„Ich habe diesen Brief bisher nicht gesehen, deshalb kann ich dazu nichts sagen“, sagte er weiter.

Es sagte auch, dass es keine Fortschritte in der Frage der Befreiung von Senzow gibt.

Der Generalsekretär des Europarates Thorbjørn Jagland hat an den russischen Präsidenten Wladimir Putin ein offizielles Abolitionsgesuch für den ukrainischen Regisseur Oleg Senzow geschickt.

Der in Russland nach erfundenen Vorwürfen der terroristischen Aktivitäten rechtswidrig verurteilte ukrainische Regisseur Oleg Senzow hat am 14. Mai einen unbefristeten Hungerstreik angekündigt, mit einer Forderung, alle ukrainischen politischen Gefangenen in Russland freizulassen.

Insgesamt werden in Russland und auf der annektierten Krim 70 ukrainische politische Gefangene gefangen gehalten, darunter Journalist von Ukrinform, Roman Suschtschenko, der zu 12 Jahren Kolonie strengen Regimes wegen angeblicher Spionage verurteilt wurde.

yv


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-