Präsident Poroschenko fordert neuen Gesetzentwurf zu Antikorruptionsgericht

Präsident Poroschenko fordert neuen Gesetzentwurf zu Antikorruptionsgericht

Ukrinform Nachrichten
Der Präsident der Ukraine, Petro Poroschenko, hat sich bereit erklärt, seinen eigenen Gesetzentwurf zum Antikorruptionsgericht ins Parlament einzubringen, wenn sich Abgeordnete der Werchowna Rada bis Anfang der nächsten Woche auf ihren Gesetzentwurf nicht einigen werden.

Das schrieb er auf Facebook. Der Staatschef erinnerte daran, dass er vor einem Monat in einem Appell an die Parlamentarier vorschlug, den Prozess der Schaffung des Antikorruptionsgerichts zu beschleunigen. So habe er gewollt, günstige Bedingungen für die Annahme des Gesetzes schaffen. Die verschiedenen politischen Kräfte sollten sich auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf einigen. „Mein Vorschlag gilt weiter. Wenn ich aber keine Fortschritte bis Anfang der nächsten Woche sehen werde, werde ich binnen sieben bis zehn Tagen selbst den Gesetzentwurf vorbereiten und einbringen“, betonte Poroschenko.

Der Präsident rief auch das Parlament auf, den alten Gesetzesentwurf „Über Antikorruptionsgerichte“ gemäß Empfehlungen der Venedig-Kommission zurückzuziehen.

Am 8. November hatte Poroschenko in einem Brief an den Parlamentschef Parubij vorgeschlagen, eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung des Gesetzesentwurfes „Über Antikorruptionsgerichte“ zu bilden. Im Brief betonte er, dass er seinen eigenen Gesetzentwurf nicht einbringen könne, weil der alte Gesetzentwurf trotzt der Empfehlungen der Venedig-Kommission auf der Tagesordnung des Parlaments steht. Am 9. November reichten die Stimmen im Parlament für das Zurückziehen des Gesetzes nicht aus.


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-