Außenministerium: Wahlen auf der Krim stellen Legitimität von russischer Staatsduma infrage
Die ukrainische Außenbehörde verurteilte aufs Schärfste die russischen Wahlen auf der Krim und in der Stadt Sewastopol. Nach der Besetzung der Krim verletze Russland weiter die grundlegenden Normen und Prinzipien, die in der UNO-Charta, im Genfer Abkommen vom 12. August 1949, in der Helsinki-Schlussakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, im Budapester Memorandum vom 5. Dezember 1994 sowie in den multilateralen und bilateralen Abkommen, deren Teilnehmer Russland ist, verankert sind.
Das Außenministerium betonte in seiner Erklärung weiter, dass die Wahlergebnisse und die Befugnisse von vier Direktkandidaten auf der Krim und 225 Abgeordneten, die über Parteilisten gewählt wurden, seien illegitim.
In diesem Zusammenhang erinnerte das Ministerium über die Resolution А/RES/68/262 der Vereinten Nationen über die Wahrung der territorialen Integrität der Ukraine innerhalb seiner international anerkannten Grenzen. Das Außenministerium ruft alle internationale Partner der Ukraine auf, die Ergebnisse der Dumawahl bezüglich der Wahl auf der Krim nicht anzuerkennen und diejenige Personen, die an der Wahl teilnahmen, auf die Sanktionsliste zu setzen.