Änderungen am Gesetz über e-Erklärungen: Präsident initiiert Einrichtung einer Arbeitsgruppe

Änderungen am Gesetz über e-Erklärungen: Präsident initiiert Einrichtung einer Arbeitsgruppe

Ukrinform Nachrichten
Der Präsident der Ukraine, Petro Poroschenko, initiiere die Einrichtung einer Arbeitsgruppe für die Ausarbeitung von Änderungen am Gesetz „Über die Bekämpfung von Korruption“ hinsichtlich der elektronischen Erklärungen, verkündete der Vertreter des Präsidenten, Mitglied des Parlaments von der Fraktion der Partei „Block von Petro Poroschenko“, Artur Gerasymow, teilt die Pressestelle der Partei mit.

„Der Präsident der Ukraine delegiert seine Vertreter in diese Arbeitsgruppe, insbesondere den stellvertretenden Leiter der Administration des Präsidenten, Dmytro Schymkiw. Die Fraktion des „Blocks von Petro Poroschenko“ ist bereit, ihre Vertreter zu delegieren“, sagte Gerasymow.

Der Präsident hat sich auch ihm zufolge an die Öffentlichkeit gewendet, sich dieser Arbeitsgruppe anzuschließen.

„Ich bin der Meinung, dass sich an der Ausarbeitung von Änderungen sowohl Jaroslaw Jurtschyschyn von Transparency International als auch Witali Schabunin vom Antikorruptionszentrum, Taras Schewtschenko und andere beteiligen sollen. Ich bitte auch alle Fraktionen und Gruppen, zu entscheiden und ihre Vertreter in diese Arbeitsgruppe zu delegieren, die vom Präsidenten der Ukraine initiiert ist“, sagte der Abgeordnete.

Am 29. März hatte die Parlamentszeitung „Stimme der Ukraine“ das Gesetz über die Vornahme von Änderungen am Artikel 3 des Gesetzes der Ukraine „Über die Bekämpfung von Korruption“ veröffentlicht, das vom Präsidenten Petro Poroschenko am 27. März unterzeichnet wurde, gemäß dem die Mitglieder der öffentlichen Antikorruptionsorganisationen verpflichtet sind, elektronische Erklärungen abzugeben. Das Gesetz trat am 30. März, am nächsten Tag nach seiner Veröffentlichung, in Kraft.

Am 24. März hat das Parlament (Werchowna Rada) versucht, die Ergebnisse der Abstimmung für das Gesetz „Über die Vornahme von Änderungen am Artikel 3 des Gesetzes der Ukraine „Über die Bekämpfung von Korruption“ rückgängig zu machen, aber die Stimmen dafür haben nicht ausgereicht.

yv


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