Strafgerichtshof in den Haag: Lage auf der Krim ist gleich „internationalem bewaffnetem Konflikt“
Das geht aus einem vorläufigen Untersuchungsbericht zur „Lage in der Ukraine“ der Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag, Fatou Bensouda. Der Bericht wurde am 14. November veröffentlicht.
Die Annexion der Krim begann spätestens am 26. Februar 2014, als „die Russische Föderation ihr Streitkräftepersonal für die Kontrolle über Teile der Ukraine ohne Zustimmung der Regierung der Ukraine einsetzte, heißt es im Bericht. Das Recht des internationalen bewaffneten Konflikts sei auch nach dem 18. März 2014 anwendbar.
Gemäß dem Römischen Statut gilt der bewaffnete Konflikt als internationale, wenn ein oder mehrere Staaten teilweise oder vollständig ein Teil eines anderen Staates besetzen, unabhängig davon, ob dabei bewaffneter Widerstand geleistet wird.
Laut dem Bericht sind auf der Halbinsel Krimtataren Unterdrückung ausgesetzt. Es handele sich um „Tötungen und Entführungen“, „Missbrauch“, „Festnahmen“ und „Zwangs-Militärdienst“.
ch