Freihandelszone mit Kanada: Ukraine will Export von Fertigwaren erhöhen

Freihandelszone mit Kanada: Ukraine will Export von Fertigwaren erhöhen

Ukrinform Nachrichten
Im Rahmen der Freihandelszone plane die Ukraine, den Export von Fertigprodukten oder teilweise verarbeiteten Produkten nach Kanada zu erhöhen, sagte Natalia Mykolska, stellvertretende Ministerin für wirtschaftliche Entwicklung und Handel und Handelsvertreterin der Ukraine, beim Treffen mit der Planungsgruppe des kanadisch-ukrainischen Unterstützungsprojekts für Handel und Investitionen (CUTIS), teilt der Pressedienst des Ministeriums mit.

„Das Ziel unserer Regierung ist, den Export der gerade Fertigwaren zu erhöhen, oder zumindest der teilweise verarbeiteten Waren. Denn heute, wenn wir auf die Daten von Handelsstatistik schauen, sehen wir, dass der Hauptexport der Ukraine nach Kanada der Rohstoff ist, und nicht das Fertigprodukt“, merkte während des Treffens Mykolska an.

Sie schlug vor, sich auf die Waren mit dem hohen Mehrwert zu konzentrieren.

Im Ministerium stellte man fest, dass das Projekt CUTIS die Bestimmung ukrainischer Waren vorsieht, die gute Chancen für den erfolgreichen Export nach Kanada und die Unterstützung bei Produzenten bei der Förderung dieser Waren in Kanada haben werden.

Die Teilnehmer des Treffens erörterten auch eine Reihe gemeinsamer Bildungsprojekte zur Unterstützung des Exports und Beschaffung von Investitionen und zur maximalen Nutzung der Vorteile des Freihandelsabkommens zwischen der Ukraine und Kanada.

yv


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-