In Krankenhäusern der Hauptstadt 926 COVID-Patienten im schweren Zustand

In Krankenhäusern der Hauptstadt 926 COVID-Patienten im schweren Zustand

Ukrinform Nachrichten
In den Krankenhäusern der Stadt Kyjiw liege die Belegung der für Coronavirus-Patienten vorbereiteten Betten bei fast 57 Prozent, sagte heute bei seinem Briefing der Kyjiwer Bürgermeister Vitali Klitschko, berichtet ein Ukrinform-Korrespondent.

„Wir haben eine stabil große Zahl von Patienten, die ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen. Insgesamt werden heute in allen Krankenhäusern unserer Stadt 2.223 Patienten mit Coronavirus stationär behandelt, darunter 35 Kinder“, sagte Klitschko.

Ihm zufolge sind 926 Patienten in einem schweren Zustand, 1.335 Menschen erhalten Sauerstoffunterstützung und 31 Patienten sind an die Beatmungsgeräte angeschlossen.

Klitschko teilte auch mit, dass am vergangenen Tag 86 Patienten in die Krankenhäuser der Hauptstadt eingeliefert wurden. Andere sind in Selbstisolierung unter der Aufsicht von Ärzten.

Zum Stand vom 30. November wurden in der Ukraine 9.946 neue Fälle von COVID-19 im Labor bestätigt. Insgesamt seit Beginn der Pandemie - 732.625 Fälle.

Wie Ukrinform berichtete, begann in der Ukraine am 14. November die Wochenendquarantäne, die bis zum 30. November 2020 läuft. Dementsprechend ist an Wochenenden der Betrieb von Restaurants, Cafés und Bars mit Ausnahme von Liefer- und Abholmöglichkeiten untersagt. Der Betrieb von Einkaufs- und Unterhaltungszentren, anderen Unterhaltungseinrichtungen, Fitnessstudios, Fitnesscenter, Schwimmbädern, kulturellen Einrichtungen und kulturelle Veranstaltungen ist ebenfalls nicht gestattet.

Am Samstag, dem 21. November, trat in Kraft ein Gesetz, das Geldstrafen für den Aufenthalt in öffentlichen Gebäuden und im Transport ohne Schutzmasken vorsieht.

Das Gesetz wurde am 19. November offiziell veröffentlicht und am Samstag, dem 21. November, ist es in Kraft getreten.

Das Gesetz soll die Ausbreitung der akuten Atemwegserkrankung COVID-19 in der ukrainischen Bevölkerung verhindern.

Das Nicht-Tragen der Schutzmasken wird also mit einer Geldstrafe von 170 Hrywnja (UAH) bis 255 UAH (Wechselkurs der Hrywnja: 1 Euro – 33 UAH) belegt.

Die Geldbuße kann am Ort des Verwaltungsverstoßes mittels bargeldloser Zahlungsmittel erhoben werden.

yv


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