Bericht der iranischen Luftfahrtbehörde: Ukrainische Maschine wurde von zwei Kurzstreckenraketen abgeschossen

Bericht der iranischen Luftfahrtbehörde: Ukrainische Maschine wurde von zwei Kurzstreckenraketen abgeschossen

Ukrinform Nachrichten
Die Passagiermaschine der Ukraine International Airlines wurde nahe Teheran mit zwei Boden-Luft-Raketen abgeschossen. Es geht um Kurzstreckenraketen des Typs Tor-M1, heißt es laut der Nachrichtenagentur Bloomberg im zweiten vorläufigen Untersuchungsbericht der iranischen Luftfahrtbehörde.

Das Flugzeug startete am 8. Januar um 06:12 Uhr Ortszeit in Teheran Richtung Kyjiw und verlor den Kontakt zur Flugsicherung auf einer Höhe von 8100 Fuß. Um 06:15 Uhr verschwand die Maschine vom sekundären Radar, um 06:18 Uhr von den primären Radaren, so die Luftfahrtbehörde.

Der Flugdatenschreiber und der Stimmenrekorder des Flugzeuges gehören laut der Behörde zu den „modernsten Geräten ihrer Art weltweit“ und der Iran habe keine technische Möglichkeiten, sie zu dechiffrieren. Die französischen und amerikanischen Unfalluntersuchungsbehörden hätten sich geweigert, dem Iran notwendige Geräte zur Entschlüsselung der Flugschreiber zu Verfügung zu stellen.

Die Boeing-737 der Ukraine International Airlines war am 8. Januar nach Abflug vom Imam-Chomeini-Flughafen in der Nähe von Teheran abgestürzt. Die Maschine war auf dem Weg von der iranischen Hauptstadt nach Kyjiw. Ab Bord der Maschine waren 176 Menschen, darunter 11 Ukrainer, alle kamen ums Leben.

Der Iran räumte am 11. Januar ein, die Passagiermaschine von Ukraine International Airlines versehentlich abgeschossen zu haben. Zuvor bestritt das Land den Abschuss des Flugzeuges und nannte einen technischen Defekt als Ursache des Absturzes.


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-