Oberster Gerichtshof hebt erneute Auslosung der Ordnungsnummern auf

Oberster Gerichtshof hebt erneute Auslosung der Ordnungsnummern auf

Ukrinform Nachrichten
Der Oberste Gerichtshof der Ukraine  gab der Berufung der Zentralen Wahlkommission (ZWK) statt und hob das Gerichtsurteil des Berufungsgerichts auf, der verpflichtete, die erneute Auslosung der Listennummern der politischen Parteien durchzuführen.

Dies teilte die Sekretärin der Wahlkommission Natalia Bernazka in Facebook mit.

Wie berichtet, stellte die Zentrale Wahlkommission am 26. Juni die Listennummern für die vorgezogene Parlamentswahl am 21. Juli in Wahlzetteln unter Berufung auf die Auslosung der Ordnungsnummern fest.

Am 30. Juni trug die Wahlkommission die Partei „Bewegung neuer Kräfte“ des ehemaligen Präsidenten Georgiens und des Ex-Gouverneurs von Odessa Micheil Saakaschwili ein. Die Partei erhielt im Wahlzettel die Nummer 22, ohne an der Auslosung teilgenommen zu haben.

Am 3. Juli klagte die Agrarpartei der Ukraine gegen die Entscheidung  der Wahlkommission, dass sie die Saakaschwilis Partei ohne Auslosung in den Wahlzettel eingetragen habe.

Am 4. Juli verpflichtete das Berufungsgericht die Zentrale Wahlkommission, die erneute Auslosung der Ordnungsnummern der Parteien in Wahlzetteln durchzuführen.

Zugleich legte die Zentrale Wahlkommission eine Berufung gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts, eine erneute Auslosung abzuhalten, ein.

nj


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-