Verfassungsgerichtshof lehnt Berufung der Wahlkommission zur Saakaschwilis Teilnahme an Wahlen ab

Verfassungsgerichtshof lehnt Berufung der Wahlkommission zur Saakaschwilis Teilnahme an Wahlen ab

Ukrinform Nachrichten
Das Berufungsgericht im Rahmen des Verfassungsgerichtshofs hat die Berufungsklage der Zentralen Wahlkommission (ZWK) bezüglich der Eintragung der Kandidaten der Partei von Micheil Saakaschwili "Bewegung neuer Kräfte" zu vorgezogenen Parlamentswahlen abgelehnt.

Die diesbezügliche Entscheidung wurde in der Nacht am 29. Juni getroffen, meldet ein Ukrinform-Journalist mit.

Dawid Sakwarelidze (Nr. 2 in der Parteiliste "Bewegung neuer Kräfte") teilte mit, dass die Partei heute die Unterlagen für die Registrierung bei der WZK erneut einreichen werde.

Er betonte auch, dass die Partei "die politische und strafrechtliche Schuld der Zentralen Wahlkommission beweisen werde".

Nun soll die Wahlkommission die Unterlagen der Partei "Bewegung neuer Kräfte" erneut prüfen, die der Kommission für die Teilnahme an den vorgezogenen Parlamentswahlen vorgelegt worden waren.

Am 25. Juni lehnte das Berufungsgericht in Kyjiw die Verordnung der Zentralen Wahlkommission bezüglich der Absage der Eintragungsbewilligung der Kandidaten der politischen Partei "Bewegung neuer Kräfte" von Micheil Saakaschwili ab und verpflichtete die Wahlkommission, die eingereichten Unterlagen der Partei erneut zu prüfen.

nj


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