Zentrale Wahlkommission sieht keinen Grund für Änderung der Verordnung über Kandidaten-Debatte
Ukrinform Nachrichten
Die Zentrale Wahlkommission der Ukraine sieht keinen Grund, ihre Verordnung über die Fernsehdebatte zwischen Präsidentschaftskandidaten vom 05. Mai 2014 Nr. 472 zu ändern. Laut der Verordnung findet die Kandidaten-Debatte in einem Studio der Nationalen öffentlich-rechtlichen Rundfunkgesellschaft statt.
Das erklärte die Leiterin der Zentralen Wahlkommission, Tetjana Slipatschuk, vor der Presse am Dienstag, berichtet ein Korrespondent von Ukrinform. Sie sagte weiter, dass die Debatte gemäß des Artikels 62 des Gesetzes „Über die Wahl des Präsidenten der Ukraine“ vom Staat finanziert wird und dass die Kandidaten das Gesetz nicht ändern dürfen. Außerden wandten sich die Wahlstäbe der Kandidaten an die Zentrale Wahlkommission aus diesem Anlass nicht, so Slipatschuk.
Laut dem Gesetz findet die Fernsehdebatte am letzten Freitag vor dem Tag der Stichwahl zwischen 19 und 22 Uhr statt. Sie wird live übertragen und dauert mindestens 60 Minuten.
Die Stichwahl der ukrainischen Präsidentenwahl ist für den 21. April angesetzt.