2 344 internationale Beobachter für Präsidentschaftswahlen 2019

2 344 internationale Beobachter für Präsidentschaftswahlen 2019

Ukrinform Nachrichten
Die Zentralwahlkommission der Ukraine hat für die bevorstehenden Wahlen des ukrainischen Staatspräsidenten am 31. März 2019 weitere 324 offizielle Wahlbeobachter von internationalen Organisationen registriert.

Diese Entscheidung nahm die Zentralwahlkommission am Montag während ihrer Sitzung an.

Die Zentralwahlkommission hat insbesondere registriert: einen Beobachter von dem Ukrainischen US-Kongressausschusses, einen vom Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (Office for Democratic Institutions and Human Rights, ODIHR) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, einen von der Schweizerischen Eidgenossenschaft, einen von der Französischen Republik, 129 von dem Europäischen Netzwerk von Wahlbeobachtungsorganisationen (European Network of Election Monitoring Organizations – ENEMO), 13 von dem Europäischen Parlament, 3 von dem Königreich Norwegen, 32 von der internationalen Organisation „Silba - Initiative für Dialog und Demokratie“, 3 von der Slowakischen Republik, 76 von dem Nationalen Demokratischen Institut für Internationale Beziehungen der USA, 38 von dem International Republican Institute (IRI), 6 von der Europäischen Plattform für demokratische Wahlen, 20 von dem Ausschuss „Für Offene Demokratie“.

So hat die Zentralwahlkommission der Ukraine den Prozess der Registrierung offizieller Beobachter für die bevorstehenden Wahlen des ukrainischen Präsidenten am 31. März 2019 am 25. März beendet. Insgesamt sind 2 344 offizielle Beobachter von 19 internationalen Organisationen und 17 ausländischen Ländern registriert worden.

Die Wahlen des Präsidenten der Ukraine finden am 31. März 2019 statt.

Präsident Petro Poroschenko hat seine Absicht, für die zweite Amtszeit des Präsidenten der Ukraine zu kandidieren, am 29. Januar verkündet. Am 3. Februar hat er die Unterlagen bei der Zentralwahlkommission eingereicht. Sie hat ihn als Präsidentschaftskandidaten für die zweite Amtszeit am 7. Februar registriert. Poroschenko nimmt an den Wahlen als selbstaufgestellter Kandidat teil.

Die Aufstellung von Kandidaten, von Parteien oder die Selbstaufstellung, für den Posten des Präsidenten des Staates und die Einreichung von Dokumenten bei der Zentralwahlkommission dauerte vom 31. Dezember 2018 bis zum 3. Februar 2019. Vor der Einreichung von Dokumenten bei der Zentralwahlkommission musste der Präsidentschaftskandidat oder die Partei, die ihn aufstellte, eine Anzahlung in Höhe von 2,5 Millionen Hrywnja (UAH) einzahlen.

Die Registrierung der Präsidentschaftskandidaten lief bis zum 8. Februar, inklusive.

Die Anträge über die Absage der Beteiligung an den Präsidentschaftswahlen nahm die Zentralwahlkommission bis zum 7. März an.

Die Wahlagitation begann am nächsten Tag nach der Registrierung eines Kandidaten für den Posten des Präsidenten und endet um 24:00 Uhr am 29. März.

Die Erstellung der Wahlkreiskommission wird bis zum 18. Februar und der Bezirkswahlkommissionen bis zum 12. März dauern.

Die Abstimmung bei den Präsidentschaftswahlen findet am 31. März 2019 von 8:00 bis 20:00 Uhr statt.

Die Abstimmungsergebnisse muss die Zentralwahlkommission bis zum 10. April fertig haben.

Spätestens 30 Tage nach der Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse muss der neugewählte Präsident sein Amt antreten.

Wie berichtet hatte die Werchowna Rada der Ukraine (auch Oberste Rada) am 26. November die Präsidentschaftswahlen für Sonntag, den 31. März 2019, festgelegt.

Außerdem müssen gemäß den Anforderungen des Gesetzes die nächsten Parlamentswahlen Ende Oktober nächsten Jahres stattfinden.

yv


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