Zentralwahlkommission: Keine Videoüberwachung bei Präsidentschaftswahlen

Zentralwahlkommission: Keine Videoüberwachung bei Präsidentschaftswahlen

Ukrinform Nachrichten
In Wahllokalen bei Wahlen des ukrainischen Präsidenten am 31. März 2019 werde es keine Videoüberwachung geben, erklärte der stellvertretende Leiter der Zentralwahlkommission der Ukraine, Jewgen Radtschenko, während einer Pressekonferenz, berichtet ein Korrespondent von Ukrinform.

„Die Videoüberwachung an Wahllokalen ist durch kein Gesetz, einschließlich des Gesetzes „Über Wahlen des Präsidenten der Ukraine“, vorgesehen, daher wird es diese Videoüberwachung nicht geben“, sagte Radtschenko.

Gleichzeitig stellte er fest, dass die Organe der Staatsmacht und die Gemeindebehörden das Recht haben, die Sicherheit der Räumlichkeiten zu gewährleisten.

Er erinnerte daran, dass zu einer Zeit etwa 996 Millionen Hrywnja (UAH) für die Organisation der Videoüberwachung in Wahllokalen ausgegeben wurden, mehr als 32 Tausend Software- und Hardware-Komplexe gekauft wurden.

Die Wahlen des Präsidenten der Ukraine finden am 31. März 2019 statt.

Präsident Petro Poroschenko hat seine Absicht, für die zweite Amtszeit des Präsidenten der Ukraine zu kandidieren, am 29. Januar verkündet. Am 3. Februar hat er die Unterlagen bei der Zentralwahlkommission eingereicht. Sie hat ihn als Präsidentschaftskandidaten für die zweite Amtszeit am 7. Februar registriert. Poroschenko nimmt an den Wahlen als selbstaufgestellter Kandidat teil.

Die Aufstellung von Kandidaten, von Parteien oder die Selbstaufstellung, für den Posten des Präsidenten des Staates und die Einreichung von Dokumenten bei der Zentralwahlkommission dauerte vom 31. Dezember 2018 bis zum 3. Februar 2019. Vor der Einreichung von Dokumenten bei der Zentralwahlkommission musste der Präsidentschaftskandidat oder die Partei, die ihn aufstellte, eine Anzahlung in Höhe von 2,5 Millionen Hrywnja (UAH) einzahlen.

Die Registrierung der Präsidentschaftskandidaten lief bis zum 8. Februar, inklusive.

Die Anträge über die Absage der Beteiligung an den Präsidentschaftswahlen nimmt die Zentralwahlkommission bis zum 7. März an.

Die Wahlagitation beginnt am nächsten Tag nach der Registrierung eines Kandidaten für den Posten des Präsidenten und endet um 24:00 Uhr am 29. März.

Die Erstellung der Wahlkreiskommission wird bis zum 18. Februar und der Bezirkswahlkommissionen bis zum 12. März dauern.

Die Abstimmung bei den Präsidentschaftswahlen findet am 31. März 2019 von 8:00 bis 20:00 Uhr statt.

Die Abstimmungsergebnisse muss die Zentralwahlkommission  bis zum 10. April fertig haben.

Spätestens 30 Tage nach der Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse muss der neugewählte Präsident sein Amt antreten.

Wie berichtet hatte die Werchowna Rada der Ukraine (auch Oberste Rada) am 26. November die Präsidentschaftswahlen für Sonntag, den 31. März 2019, festgelegt.

Außerdem müssen gemäß den Anforderungen des Gesetzes die nächsten Parlamentswahlen Ende Oktober nächsten Jahres stattfinden.

yv


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