Zentralwahlkommission hat bereits 305 internationale Beobachter registriert
Diese Entscheidung wurde in einer Sitzung der Zentralwahlkommission am Freitagabend angenommen, teilte Ukrinform der Pressedienst der Zentralwahlkommission mit.
So hat die Zentralwahlkommission vier Beobachter von der internationalen Nichtregierungsorganisation CANADEM registriert, 49 vom Europäischen Netzwerk von Wahlbeobachtungsorganisationen (European Network of Election Monitoring Organizations – ENEMO) und zwei vom Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (OSZE).
Außerdem hat die Wahlkommission 11 offizielle Beobachter von der Slowakei und 13 von Frankreich registriert.
So sind zum Stand vom 15. Februar 305 offizielle Beobachter von internationalen Organisationen und ausländischen Staaten registriert worden.
Die Wahlen des Präsidenten der Ukraine finden am 31. März 2019 statt.
Präsident Petro Poroschenko hat seine Absicht, für die zweite Amtszeit des Präsidenten der Ukraine zu kandidieren, am 29. Januar verkündet. Am 3. Februar hat er die Unterlagen bei der Zentralwahlkommission eingereicht. Poroschenko nimmt an den Wahlen als selbstaufgestellter Kandidat teil.
Die Aufstellung von Kandidaten, von Parteien oder die Selbstaufstellung, für den Posten des Präsidenten des Staates und die Einreichung von Dokumenten bei der Zentralwahlkommission dauerte vom 31. Dezember 2018 bis zum 3. Februar 2019. Vor der Einreichung von Dokumenten bei der Zentralwahlkommission musste der Präsidentschaftskandidat oder die Partei, die ihn aufstellte, eine Anzahlung in Höhe von 2,5 Millionen Hrywnja (UAH) einzahlen.
Die Registrierung der Präsidentschaftskandidaten lief bis zum 8. Februar, inklusive.
Die Anträge über die Absage der Beteiligung an den Präsidentschaftswahlen nimmt die Zentralwahlkommission bis zum 7. März an.
Die Wahlagitation beginnt am nächsten Tag nach der Registrierung eines Kandidaten für den Posten des Präsidenten und endet um 24:00 Uhr am 29. März.
Die Erstellung der Wahlkreiskommission wird bis zum 18. Februar und der Bezirkswahlkommissionen bis zum 12. März dauern.
Die Abstimmung bei den Präsidentschaftswahlen findet am 31. März 2019 von 8:00 bis 20:00 Uhr statt.
Die Abstimmungsergebnisse muss die Zentralwahlkommission bis zum 10. April fertig haben.
Spätestens 30 Tage nach der Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse muss der neugewählte Präsident sein Amt antreten.
Wie berichtet hatte die Werchowna Rada der Ukraine (auch Oberste Rada) am 26. November die Präsidentschaftswahlen für Sonntag, den 31. März 2019, festgelegt.
Außerdem müssen gemäß den Anforderungen des Gesetzes die nächsten Parlamentswahlen Ende Oktober nächsten Jahres stattfinden.
yv