Zentralwahlkommission hat bereits 136 offizielle Beobachter registriert

Zentralwahlkommission hat bereits 136 offizielle Beobachter registriert

Ukrinform Nachrichten
Die Zentralwahlkommission der Ukraine hat für die Wahlen des ukrainischen Präsidenten am 31. März weitere 27 offizielle Beobachter von internationalen Organisationen registriert.

Diese Entscheidung wurde während der Sitzung der Zentralwahlkommission am Dienstag getroffen, berichtet ein Korrespondent von Ukrinform.

Insbesondere hat die Zentralwahlkommission 18 offizielle Beobachter von dem Ukrainischen Kongressausschuss von Amerika und 9 Beobachter von dem Europäischen Netzwerk der Wahlbeobachtungsorganisationen (Enemo) registriert.

So hat die Zentralwahlkommission zum Stand vom 12. Februar 136 offizielle Beobachter von internationalen Organisationen und einem ausländischen Staat (Deutschland) registriert.

Wie berichtet hat die Zentralwahlkommission am 8. Februar das Verfahren zur Registrierung von Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Ukraine bei den nächsten Wahlen am 31. März abgeschlossen. Insgesamt sind 44 Kandidaten registriert worden: Ihor Schewtschenko, Serhij Kaplin, Walentyn Nalywajtschenko, Witaliy Skozyk, Andrij Sadowyj, Witalij Kuprij, Jewgen Murajew, Anatolij Hryzenko, Gennadij Balaschow, Olha Bohomolezj, Oleksandr Schewtschenko, Roman Nasirow, Jurij Bojko, Oleh Ljaschko, Arkadij Kornazkyj, Oleksandr Wilkul, Julia Timoschenko, Dmytro Dobrodomow, Oleksandr Moros, Ilja Kiwa, Ruslan Koschulynskyj, Oleksandr Danyljiuk, Serhij Taruta, Wolodymyr Selenskyj, Ihor Smeschko, Inna Bogoslowska, Jurij Derewjanko, Mykola Haber, Roman Besmertnyj, Wiktor Bondar, Wiktor Krywenko, Serhij Krywonis, Serhij Nosenko, Ruslan Ryhowanow, Jurij Timoschenko, Wasyl Schurawljow, Andrij Nowak, Petro Poroschenko, Jurij Karmasin, Julia Lytwynenko, Oleksandr Waschtschenko, Wolodymyr Petrow, Oleksandr Solowjow und Dmytro Hnap.

Die Wahlen des Präsidenten der Ukraine finden am 31. März 2019 statt.

Präsident Petro Poroschenko hat seine Absicht, für die zweite Amtszeit des Präsidenten der Ukraine zu kandidieren, am 29. Januar verkündet. Am 3. Februar hat er die Unterlagen bei der Zentralwahlkommission eingereicht. Poroschenko nimmt an den Wahlen als selbstaufgestellter Kandidat teil.

Die Aufstellung von Kandidaten, von Parteien oder die Selbstaufstellung, für den Posten des Präsidenten des Staates und die Einreichung von Dokumenten bei der Zentralwahlkommission dauerte vom 31. Dezember 2018 bis zum 3. Februar 2019. Vor der Einreichung von Dokumenten bei der Zentralwahlkommission musste der Präsidentschaftskandidat oder die Partei, die ihn aufstellte, eine Anzahlung in Höhe von 2,5 Millionen Hrywnja (UAH) einzahlen.

Die Registrierung der Präsidentschaftskandidaten lief bis zum 8. Februar, inklusive.

Die Anträge über die Absage der Beteiligung an den Präsidentschaftswahlen nimmt die Zentralwahlkommission bis zum 7. März an.

Die Wahlagitation beginnt am nächsten Tag nach der Registrierung eines Kandidaten für den Posten des Präsidenten und endet um 24:00 Uhr am 29. März.

Die Erstellung der Wahlkreiskommission wird bis zum 18. Februar und der Bezirkswahlkommissionen bis zum 12. März dauern.

Die Abstimmung bei den Präsidentschaftswahlen findet am 31. März 2019 von 8:00 bis 20:00 Uhr statt.

Die Abstimmungsergebnisse muss die Zentralwahlkommission  bis zum 10. April fertig haben.

Spätestens 30 Tage nach der Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse muss der neugewählte Präsident sein Amt antreten.

Wie berichtet hatte die Werchowna Rada der Ukraine (auch Oberste Rada) am 26. November die Präsidentschaftswahlen für Sonntag, den 31. März 2019, festgelegt.

Außerdem müssen gemäß den Anforderungen des Gesetzes die nächsten Parlamentswahlen Ende Oktober nächsten Jahres stattfinden.

yv


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-