Stefanyschyna: Nationale Wirtschaftsstrategie 2030 sollte Strategie der „grünen“ Wirtschaft sein
Darüber berichtet ein Ukrinform-Korrespondent.
„Im Allgemeinen finden wir, dass die Nationale Wirtschaftsstrategie 2030 eine Strategie der „grünen“ Wirtschaft sein sollte, und wir hoffen sehr, Geschäftsvorschläge für die Beteiligung an den „grünen“ Transformationen zu hören“, sagte Stefanyschyna.
Sie stellte fest, dass die Regierung für die Schaffung der Nationalen Wirtschaftsstrategie im Bereich „Internationale Wirtschaftspolitik und Handel“ mehrere Prioritätsblöcke festgelegt hat.
Der erste davon ist die Entwicklung internationaler Wirtschaftsbeziehungen, die Erneuerung von Handelsabkommen und die Beteiligung an regionalen Projekten als Element der Integration in internationale Produktions- und Lieferketten.
Der zweite Block betrifft den Handel und die Exportförderung, einschließlich des Aufbaus einer effektiven Infrastruktur für die Vertretung ukrainischer Unternehmen im Ausland.
Der dritte Block ist die Entwicklung der Zollinfrastruktur und das integrierte Grenzmanagement.
„Heute haben wir schon viel getan, um die Arbeit unseres Zolls nach europäischen Standards umzuformatieren, aber es liegt noch viel Arbeit vor uns, und ich finde, dass gerade im Block des internationalen Handels wichtig ist, diese Frage zu priorisieren“, so Stefanyschyna.
Unter den Prioritäten nannte sie die Frage einer ausgewogenen Einfuhrpolitik, die Harmonisierung der Zollpolitik mit den internationalen Handelsbedingungen und die Bekämpfung des unredlichen Wettbewerbs sowie die Frage der Rechtsinstrumente zum Schutz von Geschäft und einheimischen Herstellern.
Abschließend betonte die Vize-Premierministerin, dass der internationale Handel und die Handelspolitik nicht nur Exporte und Importe, nicht nur der Schutz und die Unterstützung des nationalen Produzenten, sondern auch der Motor der Transformationen der Ukraine, der Integration des Staates in die weltweiten Liefer- und Produktionsketten und der Integration mit der westlichen Welt überhaupt.
yv