Finanzministerium tritt 100 Prozent der Aktien von PrivatBank an Ministerkabinettt 
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Finanzministerium tritt 100 Prozent der Aktien von PrivatBank an Ministerkabinettt ab

Ukrinform Nachrichten
Das Finanzministerium hat das 100-prozentige Aktienpaket der PrivatBank an die Regierung abgetreten.

Das geht aus Angaben über Eigentümer der Bank auf der Webseite der Nationalen Bank der Ukraine hervor. Zum 25. September wurde im Register der „Staat Ukraine in Person des Ministerkabinetts der Ukraine“ als Inhaber von 100 Prozent der Aktien der PrivatBank verzeichnet. Am 01. Januar 2019 waren die Aktien noch im Besitz des „Staaten Ukraine in Person des Finanzministeriums“.

Die Regierung der Ukraine hatte im Dezember 2016 unter Verweis auf einen Vorschlag der Nationalbank und der Eigentümer Ihor Kolomojskyj und Gennadi Boholjubow die größte Bank der Ukraine PrivatBank verstaatlicht. Zuvor gehörte die Bank den Unternehmern Ihor Kolomojskyj und Gennadi Boholjubow. Die PrivatBank erhielt die Staatshilfe in Höhe von 155 Milliarden Hrywnja. Die Ex-Eigentümer sind der Meinung, dass die Verstaatlichung rechtswidrig war. Sie prozessieren derzeit gegen die Ukraine vor Gerichten im In- und Ausland. Das Bezirksverwaltungsgericht Kyjw gab am 18. April der Klage von Kolomojskyj statt und annullierte die Entscheidung über die Verstaatlichung. Dir Regierung, die Nationalbank und PrivatBank legten im Mai Berufung gegen dieses Urteil ein.

Am 15. Oktober 2019 entschied ein Berufungsgericht in London, dass ein Gericht in England die Zuständigkeit für eine Klage der PrivatBank gegen ihre Ex-Eigentümer Ihor Kolomojskyj und Gennadi Boholjubow und gegen sechs auf den Britischen Jungferninseln registrierten Firmen wegen des Betrugs hat. Das Gericht gab der Berufungsklage der PrivatBank in vollem Umfang statt und kassierte die Entscheidung eines Richters vom Dezember 2018. Die Bank hat das Recht auf eine Entschädigungsklage in Höhe von 1,9 Milliarden US-Dollar (einschließlich Zinsen 3 Milliarden US-Dollar) in England. Eine gerichtliche Anordnung vom Dezember 2017 über das über das Einfrieren von Vermögenswerten der Ex-Eigentümer bleibt bis zur Entscheidung in der Sache in Kraft.

Laut dem Büro des Präsidenten der Ukraine gibt es keine Gründe für eine Rückgabe der staatlichen PrivatBank an die ehemaligen Eigentümer,


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