EIB-Vize-Präsident versichert Hrojsman Investitionen

EIB-Vize-Präsident versichert Hrojsman Investitionen

Ukrinform Nachrichten
Die Ukraine und die Europäische Investitionsbank (EIB) planen, die Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen wie Innovationen, Bildung und Infrastruktur zu intensivieren. Außerdem kann unser Land mit den Investitionen der EIB rechnen.

Dies war das Thema während des gestrigen Treffens des Premierministers der Ukraine, Wolodymyr Hrojsman, mit dem Vizepräsidenten der EIB Vazil Hudak, berichtet das Regierungsportal.

„Die Ukraine und die Europäische Investitionsbank, einer der wichtigsten Finanzpartner des Staates, diskutierten die Möglichkeiten zur Stärkung der Zusammenarbeit nach bereits genehmigten Projekten und Projekten im Bereich der Entwicklung von Innovationen, Bildungsraums, Infrastruktur, Energiemodernisierung und Dezentralisierung. Zum Stand von Oktober zählt das Portfolio von Projekten der Bank in der Ukraine 18 Projekte in Höhe von 5,67 Milliarden Euro. Das Spektrum der Projektrichtungen umfasst Projekte von der Wiederherstellung der Brücke im Osten und der Entwicklung von Klein- und Mittelunternehmen bis zur Erhöhung der Sicherheit auf den Straßen“, entnimmt man der Meldung.

Des Weiteren wird festgestellt, dass die Parteien unter anderem die Möglichkeiten der systematischen Zusammenarbeit mit den Kommunalverbänden in der Entwicklung der Verkehrsnetze erörtert haben.

Der ukrainische Premier betonte, dass die Ukraine heute mit schwierigen wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen kämpft und ernsthafte Reformen umsetzt, so sind die Finanzinstrumente, die die Europäische Investitionsbank bietet, nützlich.

yv


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-