Gasstreit zwischen Naftogaz und Gasprom: Berufungsgericht in Schweden hebt Aussetzung des Schiedsspruchs auf

Gasstreit zwischen Naftogaz und Gasprom: Berufungsgericht in Schweden hebt Aussetzung des Schiedsspruchs auf

Ukrinform Nachrichten
Ein Berufungsgericht in Schweden hat seinen Beschluss über die Aussetzung der Vollstreckung des Stockholmer Schiedsspruchs im Gasstreit zwischen Naftogaz und Gazprom aufgehoben.

Das Gericht bestätigt, dass das Urteil des Schiedsgerichts über die Zahlung von 2,6 Milliarden US-Dollar vollstreckt werden muss, erklärte Direktor des ukrainischen Energieversorgers Juri Witrenko am Donnerstagabend. Naftogaz setze Zwangsvollstreckungen in allen Ländern fort.

Das Schiedsgericht der Stockholmer Handelskammer hatte zuvor entschieden, dass Gazprom dem ukrainischen Naftogaz 4,63 Milliarden US-Dollar für vereinbarte aber nicht gelieferte Gas-Transitmengen zahlen muss. Angesichts der Kompensation, die zuvor dem russischen Unternehmen vom Schiedsgericht zugesprochen wurde, muss Gazprom insgesamt 2,56 Milliarden US-Dollar dem Konzern Naftogaz zahlen. Nach dem Schiedsspruch leitete Gazprom ein Verfahren zur Kündigung der Verträge zur Lieferung und zum Transit von Erdgas mit Natfogaz ein und weigerte sich, die Zahlung zu leisten. Der russische Konzern stellte im Sommer 2018 November 2014 hat Russland beim Berufungsgericht in Svea Antrag auf Aufhebung des Schiedsurteils gestellt. Das Gericht setzte das Urteil ab.


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-