Putin verlängert Transiteinschränkungen für ukrainische Waren

Putin verlängert Transiteinschränkungen für ukrainische Waren

Ukrinform Nachrichten
Russland hat die Beschränkungen für den Transit von Waren aus der Ukraine nach Kasachstan und Kirgisistan um noch sechs Monate verlängert.

Die Verordnung hat der russische Präsident Wladimir Putin unterzeichnet. Sie sei auf dem russischen Portal von rechtlichen Informationen veröffentlicht, berichtet die Internetseite Realitäten der Krim (ru.krymr.com).

Die Geltungsdauer der vorherigen Beschränkungen lief am 30. Juni ab, neue derartige Maßnahmen werden bis zum 1. Januar 2019 in Kraft bleiben.

Im Dezember 2015 nahm Russland eine Reihe von Entscheidungen an, die die Handelsbeziehungen mit der Ukraine beschränken, und in einigen Segmenten ganz abschaffen. Unter diesen Entscheidungen ist die Aussetzung des Freihandelsabkommens mit der Ukraine im Rahmen der GUS. Restriktive Maßnahmen waren am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.

Am 2 Januar desselben Jahres hatte die Ukraine die Einfuhrzölle auf eine Vielzahl von russischen Waren und Produktgruppen von 1,5 % bis 19 % auferlegt.

Ab 1. Januar 2016 hatte Russland den Transit von ukrainischen Waren durch Russland komplett verwehrt. Nach Einschätzungen des Wirtschaftsministeriums der Ukraine belief sich das Transitvolumen auf rund 1,8 Milliarden Dollar pro Jahr.

Die ukrainische Seite erklärt, dass Russland unter Verstoß gegen seine Verpflichtungen im Rahmen der Welthandelsorganisation den ukrainischen Transit für Straßen- und Eisenbahnverkehr komplett geschlossen hat.

yv


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-