Moldawien vereinfacht Auto- und Flugverkehr mit der Ukraine

Moldawien vereinfacht Auto- und Flugverkehr mit der Ukraine

Ukrinform Nachrichten
Die Pressestelle der moldauischen Regierung habe mitgeteilt, dass die Regierung zwei Verordnungen über die Liberalisierung des Straßen- und Luftverkehrs mit der Ukraine angenommen habe, berichtet der Ukrinform-Korrespondent in der Republik Moldau.

„Die Transportarbeiter, die internationale Transporte aus der Republik Moldau ausführen, werden Gebühren für den Transit durch das Territorium der Ukraine nicht mehr bezahlen. Auf der Grundlage der genehmigten Dokumente wird der Transportverkehr (für Fahrzeuge, die den Normen EURO III und höher entsprechen), einschließlich des Transits, im freien Regime ohne Erhalt entsprechender Zulassungen für die internationale Beförderung erfolgen. Früher kostete die Zulassung von 8 bis 12 Euro pro Fahrt“, besagt die Meldung.

Laut Statistik führt Moldawien etwa 80 % der Transittransporte durch das Territorium der Ukraine aus.

Es wird auch betont, dass sich die moldauisch-ukrainische Zusammenarbeit entwickeln und vertiefen wird, auch im Bereich der Luftfahrt, und die Preise für Luftverkehrsdienste werden nach dem Prinzip des loyalen Wettbewerbs festgesetzt werden. Es wird auch die Zahl der Unternehmen erhöht werden, die die Luftpersonenbeförderung zwischen den beiden Ländern betreiben.

Die Abkommen über die Liberalisierung des Straßen- und Luftfahrtverkehrs zwischen der Ukraine und Moldawien waren am 12. April dieses Jahres in Kiew im Beisein von Premierministern der Republik Moldau und der Ukraine, Pavel Filip und Wolodymyr Hrojsman, unterzeichnet worden.

yv


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-