10 Angriffe der Besatzer in der Ostukraine

10 Angriffe der Besatzer in der Ostukraine

Ukrinform Nachrichten
Die russischen Besatzungstruppen haben in den vergangenen 24 Stunden 10 Mal Stellungen der Vereinigten Kräfte im Donbass angegriffen. Dabei setzten sie einmal die durch Minsker Vereinbarungen verbotenen Waffen ein, teilte die Pressestelle des Stabs der Operation der Vereinigten Kräfte (OVK) am Montag mit.

Im Operationsgebiet der Gruppe „Ost“ griffen die Besatzer laut dem OVK-Stab die ukrainischen Einheiten fünfmal an. Sie hätten zweimal mit verschiedenen Granatwerfern, schweren Maschinengewehren und Handfeuerwaffen in der Nähe der Ortschaft Wodjane, mit automatischen Granatwerfern, schweren Maschinengewehren nahe der Ortschaft Newelske, mit automatischen Granatwerfern unweit der Ortschaft Schyrokyne und Panzerabwehr-Granatwerfern in den Vororten der Stadt Awdijiwka gefeuert.

Im Operationsgebiet der Gruppe „Nord“ gab es der Mitteilung zufolge fünf Angriffe der Besatzer. Sie hätten mit 82-mm-Mörsern in der Nähe der Ortschaft Solote-4, mit Panzerabwehr-Granatwerfern nahe der Ortschaft Krymske geschossen. Automatische Granatwerfer, schwere Maschinengewehre und Handfeuerwaffen seien zweimal in der Nähe der Ortschaft Nowotoschkiwske, automatische Granatwerfer nahe der Ortschaft Nowoluhanske zum Einsatz gekommen.

Die Einheiten der Vereinigten Kräfte reagierten dem Stab zufolge auf jeden Angriff des Feindes. Ukrainische Soldaten wurden binnen 24 Stunden weder verletzt noch getötet.

Nach Angaben der Aufklärung wurden am 14. April vier Besatzer getötet und drei weitere verletzt.

Die Vereinigten Kräfte kontrollieren den Gegner an der Konfliktlinie und halten dabei Waffenruhevereinbarungen ein.


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-