OVK-Raum: Regierungseinheiten 28 Mal gezielt beschossen. Verluste in Regierungseinheiten

OVK-Raum: Regierungseinheiten 28 Mal gezielt beschossen. Verluste in Regierungseinheiten

Ukrinform Nachrichten
In den letzten 24 Stunden blieb die Situation im Raum der Durchführung der Operation der Vereinten Kräfte  (OVK) kontrollierbar. Der Feind aktivierte die Kampfhandlungen, indem er Granatwerfer, schwere Maschinengewehre und Schusswaffen eingesetzt hatte.

Das geht aus dem Bericht des Pressezentrums der Operation der Vereinten Kräfte in Facebook hervor.

„Die russischen Besatzungstruppen haben die Stellungen der Regierungseinheiten 28 Mal gezielt unter Feuer genommen - darunter neun Mal mit Einsatz der schweren Waffen, die durch Minsker Abkommen verbotenen sind“, heißt es in der Mitteilung.

Infolge der feindlichen Kampfhandlungen sind vier ukrainische Verteidiger ums Leben gekommen, zwei Soldaten wurden verwundet.

"Richtung Lunask war die Situation in der Nähe der Siedlung Nowotoschkiwske am meisten gespannt. Der Feind hat dort Panzer, Mörser, Granatwerfer und Schützenpanzer eingesetzt. Richtung Donezk wurden die Verteidiger von Horliwka mit Mörsern, Granatwerfern und schweren Maschinengewehren abgefeuert. Auch ein Scharfschütze wurde gesichtet. Richtung Mariupol blieb die Situation gespannt. Der Gegner hat die Stellungen der Vereinigten Kräfte nach wie vor mit 122-mm-Geschützartillerie, 120-mm-Granatwerfern und schweren Panzerabschussgeräten abgefeuert", heißt es in der Mitteilung.  

Bei den aktiven Verteidigungshandlungen sind neun Kämpfer ums Leben gekommen, acht weitere wurden verwundet – Angaben des Nachrichtendienstes.

nj


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-