Lage im Donbass: 50 Angriffe der Besatzer binnen 24 Stunden

Lage im Donbass: 50 Angriffe der Besatzer binnen 24 Stunden

Ukrinform Nachrichten
Die russischen Besatzungstruppen haben in den letzten 24 Stunden 50 Mal das Feuer auf Stellungen der ATO-Kräfte eröffnet. Sie setzten dabei Waffen ein, die durch Minsker Vereinbarungen verboten sind. Das teilte die Pressestelle des Stabs der Antiterror-Operation (ATO) mit.

Im Raum Donezk hätten die Terroristen laut der Pressestelle mit 120-mm- und 82-mm-Mörsern, Granatwerfern, Schusswaffen und schweren Maschinengewehren auf die Verteidiger von Newelske, Nowotroizke und dem Bergwerk Butiwka gefeuert. Die Armeestellungen nahe Mykolaiwka hätten sie mit 120-mm-Mörsern, in der Nähe von Pisky und Wodjane mit 82-mm-Mörsern angegriffen. Granatwerfern habe der Feind gegen die Verteidiger von Talakiwka, Hnutowe, Bohdaniwka und Awdijiwka, Waffen der Schützenpanzer nahe Bohdaniwka, schwere Maschinengewehre in der Nähe von Opytne, Wodjane und Talakiwka, Schusswaffen unweit von Marjinka, Kamjanka, Schyrokyne und Awdijiwka eingesetzt. Nahe Hnutowe seien Scharfschützen im Einsatz gewesen. Im Raum Luhansk hätten die Besatzer mit 82-mm-Mörsern auf die Armeestellungen nahe Nowoolexandriwka und Popasna, mit Granatwerfern auf Stellungen in der Nähe von Luhanske und Switlodarsk geschossen. Schwere Maschinengewehre seien nahe Nowoluhanske, Scharfschützengewehre in der Nähe von Majorske und Nowhordske zum Einsatz gekommen.

Bei Angriffen wurde nach Angaben des Stabs ein ukrainischer Soldat verwundet. Ein weiterer erlitt Kampfverletzungen.

ch


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-