Zerstörung von Kulturgut auf der Krim: Ukraine informiert Internationalen Strafgerichtshof in den Haag
Das gab die Generalstaatsanwältin Iryna Wenediktowa bekannt. Die Mitteilung wurde in Zusammenarbeit mit einer Reihe von Nichtregierungsorganisationen vorbereitet, so Wenediktowa. Der Beitrag der Aktivisten zu den Mitteilungen an den Strafgerichtshof sei unüberschätzbar.
Nach Worten von Wenediktowa ist die Zerstörung von Kulturgut ein Kriegsverbrechen. Sie betonte dabei, dass alle Kulturgüter in den Museen der Krim sowie das Kulturerbe auf der Halbinsel Eigentum des Staates Ukraine sind.
In der Mitteilung an den Strafgerichtshof in den Haag werden Beweise der Zerstörung und Aneignung von Kulturgut auf der Krim gesammelt. Es gehe unter anderem um die antike griechische Stadt Chersones, den Khanpalast von Bachtschyssaraj, das Astrophysikalische Observatorium Krim, die Festungsstadt Tschufut-Kale. Es wurde laut der Generalstaatsanwältin auch zahlreiche Fälle der illegalen archäologischen Ausgrabungen auf der Halbinsel und andere Verbrechen der Besatzungsmacht, wie die Ausfuhr von Kulturgut aus dem besetzten Hoheitsgebiet der Ukraine, aufgelistet. Dutzende Objekte des Kulturerbes wurden beim Bau der Tavrida-Autobahn von Kertsch nach Sewastopol zerstört, so die Generalstaatsanwältin. Nach ihren Worten werden diese Handlungen als Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und als eine Art des Kriegsverbrechens nach dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs definiert.
Wenediktowa zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft in 100 Fällen der vorsätzlichen Zerstörung und Beschädigung von Kulturgut auf der besetzten Krim.