Begehung der Straftaten gegen die Rechtspflege: DBR teilt Vorsitzenden von Verfassungsgericht über Verdacht mit
Tupyzkyj wird Straftaten gemäß dem Teil 2 des Artikel 384, dem Artikel 386 des Strafgesetzbuches (wissentliche Falschaussagen in Verbindung mit der künstlichen Schaffung der Beweismittel der Verteidigung, Bestechung eines Zeugen mit dem Ziel, ihn zur Verweigerung der Aussage zu bringen) vorgeworfen.
Nach Angaben des DBR erscheint Tupyzkyj weiter zur Arbeit, um seine Strafverfolgung zu verhindern. Nach der Mitteilung über den Verdacht simuliert der Verfassungsrichter, dass er sie nicht erhielt und am Arbeitsplatz erscheint, gab das DBR weiter bekannt. Die Behörde erklärte, dass die Kanzlei des Verfassungsgerichts in eine juristische Firma von Tupyzkyj verwandelt wurde, weil sie sich mit Sachen beschäftigt, die nichts mit der Tätigkeit des Verfassungsgerichts zu tun haben.
Das DBR betonte, dass Präsident der Ukraine mit einem Dekret den Vorsitzenden des Verfassungsgerichts für zwei Monate von seinem Richteramt suspendierte. Die Ermittler gewährleisten die Umsetzung des Dekrets, weil Typyzkyj sein Amt zwei Monate lang nicht ausüben und sich im Gebäude des Verfassungsgerichts aufhalten darf.
Am 19. Januar wurde Typyzkyj den Zutritt ins Gebäude des Verfassungsgerichts verweigert.
Typyzkyj bezeichnete die Zutrittsverweigerung als „ein weiterer Versuch der rechtswidrigen Einmischung in die Tätigkeit des Vorsitzenden des Verfassungsgerichts“.