Ex-Parlamentarier Mykytas zahlt 80 Millionen Hrywnja Kaution

Ex-Parlamentarier Mykytas zahlt 80 Millionen Hrywnja Kaution

Ukrinform Nachrichten
Der inhaftierte Ex-Parlamentsabgeordnete Maxym Mykytas hat eine Kaution in Höhe von 80 Millionen Hrywnja bezahlt, um die Untersuchungshaft zu verlassen.

Nach Angaben einer Sprecherin der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft soll Mykytas eine elektronische Fußfessel tragen, seinen Reisepass abgeben und auf Vorladung eines Ermittlers erscheinen.

Am 04. Oktober verhängte das Oberste Antikorruptionsgericht die Untersuchungshaft für Mykytas und legte eine Kaution in Höhe von rund 5,5 Millionen Hrywnja fest. Nach der Zahlung von 5,5 Millionen Hrywnja wurde Mykytas aus der Haft entlassen. Die Antikorruptionsstaatsanwaltschaft legte gegen diese Entscheidung Berufung ein. Die Appellationskammer des Antikorruptionsgerichts erhöhte die Kaution auf 80 Millionen Hrywnja und Mykytas wurde im Gerichtsaal wieder verhaftet.

Im Fall Mykytas geht es um eine Affäre mit Wohnungen für Mitarbeiter der Nationalen Garde der Ukraine. Sein Unternehmen baute ein Wohnungskomplex auf einem ehemaligen Militärgelände im Stadtbezirk Petscherskyj, im Zentrum Kyjiw. Die Nationalgarde sollte in diesem Wohnungskomplex 50 Wohnungen und 30 Parkplätze erhalten. Im Zeitraum von 2016 bis 2017 habe die Nationalgarde diese Wohnungen und Parkplätze gegen 65 Wohnungen nahe der U-Bahnstadtion „Boryspilska“ am Rande Kyjiws getauscht. Gutachten zufolge liegt der entstandene Schaden für die Nationagard bei rund 81,6 Millionen Hrywnja.


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-