Sybiha: entscheidend für einen Frieden sei nicht eine Unterschrift des Kremls, sondern Bereitschaft der Verbündeten, auf neue Aggression Risslands zu reagieren

Sybiha: entscheidend für einen Frieden sei nicht eine Unterschrift des Kremls, sondern Bereitschaft der Verbündeten, auf neue Aggression Risslands zu reagieren

Ukrinform Nachrichten
Entscheidender Faktor für das Erreichen eines Friedens seien nicht formale Vereinbarungen mit Russland, sondern die Bereitschaft der Verbündeten, auf derer Verletzung hart zu reagieren, denn nur die Unabwendbarkeit einer Strafe könne den Aggressor davon abhalten, nochmals eine Tat zu  begehen, sagte der ukrainische Außenminister Andrij Sybiha auf einer internationalen Justiz- Konferenz.  

Die russische Aggression habe demzufolge nicht nur einen Umbau der Sicherheitsarchitektur herbeigeführt, sondern auch derer Ineffektivität offenbart.  

„Dieser Krieg hat gezeigt, dass das Völkerrecht nicht nur eine Deklaration sein darf - es soll ultimativ und bindend sein und dessen Verletzung soll reale Konsequenzen nach sich ziehen“, so der Minister.    

Entscheidend bei dem Friedensprozess sei nicht, welches Dokument von  Russland unterzeichnet werde, sondern zu welchen Schritten unsere Partner und Verbündete  bereit wären, falls Russland die Vereinbarungen brechen würde.  

„Wenn ein Aggressor belohnt wird, anstatt bestraft zu werden, wird er unbedingt seine Aggression wiederholen“, betonte der ukrainische Chefdiplomat.  


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2026 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-